Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, Internetagentur Novacore, vertreten durch Benjamin Kruft, Kleiner Hirschberg 6, 66539 Neunkirchen, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im Webdesign zur Buchung an.
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Erstellung und Pflege von Websites sowie der individuellen Web-Programmierung. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen insbesondere:
- Erstellung von Websites: Der Auftragnehmer entwirft und entwickelt Websites nach den individuellen Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers. Dies umfasst sowohl die grafische Gestaltung als auch die technische Umsetzung.
- Individuelle Web-Programmierung: Der Auftragnehmer programmiert maßgeschneiderte Webanwendungen, die spezifische Anforderungen des Auftraggebers erfüllen. Dies kann die Entwicklung von Systemen zur Datenerfassung, Portalen, Plugins für Content-Management-Systeme (CMS) sowie Software-as-a-Service (SAAS) Angebote umfassen.
- Webshop-Umsetzung: Der Auftragnehmer konzipiert und setzt Webshops um, die den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über das Internet ermöglichen. Dies beinhaltet die Integration von Zahlungs- und Versandlösungen sowie die Anpassung an die rechtlichen Anforderungen des E-Commerce.
- Prüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites: Der Auftragnehmer überprüft bestehende Websites auf Barrierefreiheit und nimmt entsprechende Anpassungen vor, um die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu gewährleisten.
- Wartung der Systeme: Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige Wartung der erstellten und betreuten Systeme. Dies umfasst insbesondere die Aktualisierung von CMS und anderen Software-Komponenten. Hierfür können separate Wartungsverträge abgeschlossen werden.
- Webhosting: Der Auftragnehmer stellt Webhosting-Dienstleistungen über einen Drittanbieter zur Verfügung. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Speicherplatz und Serverressourcen für die gehosteten Websites.
- Domain-Registrierung und -Verwaltung: Der Auftragnehmer übernimmt die Registrierung und Verwaltung von Domains im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst die Einrichtung, Verlängerung und gegebenenfalls die Übertragung von Domainnamen.
- Support bei inhaltlichen bzw. redaktionellen Arbeiten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung und Pflege von Inhalten für die Website. Dies kann die Überarbeitung von Texten, die Integration von Medien und die Optimierung für Suchmaschinen umfassen.
- Inhaltliche Pflege von Websites: Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige inhaltliche Pflege und Aktualisierung der Websites des Auftraggebers. Dies kann die Einbindung neuer Inhalte, die Anpassung bestehender Inhalte und die technische Optimierung der Website umfassen.
- Die konkreten Leistungen und der Umfang der Dienstleistungen werden im jeweiligen Einzelauftrag oder Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. In diesem Fall bleibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
- Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§ 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 5 Durchführung der Dienstleistung
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
- Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 6 Abnahme
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten liefert der Auftragnehmer das Ergebnis an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Ergebnis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen nach Lieferung, auf Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel schriftlich oder elektronisch dem Auftragnehmer anzuzeigen.
- Zeigt der Auftraggeber innerhalb der in Absatz (1) genannten Frist keine Mängel an, gelten die Arbeiten als abgenommen. Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass die Arbeiten vertragsgemäß und mangelfrei erbracht wurden.
- Zeigt der Auftraggeber innerhalb der Frist gemäß Absatz (1) Mängel an, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel, die nicht innerhalb der Frist gemäß Absatz (1) gerügt wurden, sind ausgeschlossen. Verborgene Mängel, die erst nach Ablauf der Frist gemäß Absatz (1) erkennbar werden, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder elektronisch dem Auftragnehmer anzuzeigen.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er während der Frist zur Abnahme gemäß Absatz (1) erreichbar ist und gegebenenfalls notwendige Informationen zur Verfügung stellt, um eine zügige Abnahme und eventuelle Nachbesserung zu ermöglichen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises vor. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Arbeiten vor vollständiger Zahlung des Preises an Dritte zu überlassen oder zu veräußern.
§ 7 Preise und Zahlung
- Der Stundensatz für die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen wird auf 109,00 Euro netto festgelegt. Dieser Stundensatz gilt für alle Arbeiten, die innerhalb der regulären Arbeitszeiten, das heißt werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, durchgeführt werden.
- Für Dienstleistungen, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten erbracht werden, wird ein Aufschlag von 50% auf den regulären Stundensatz erhoben. Dies betrifft alle Arbeiten, die an Werktagen vor 8:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden.
- Bei größeren Projekten ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Diese Anzahlung ist nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Arbeiten fällig. Der restliche Betrag wird nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen, sofern diese vertraglich vereinbart oder für den Auftraggeber zumutbar sind. Die Teilleistungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
- Die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt im 15-Minuten-Takt. Jede angefangene Arbeitszeit wird auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet.
- Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist eine Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
- Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot von dem Auftragnehmer sind als Nettopreise aufgeführt.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 8 Festpreise und Änderungswünsche
- Festpreise gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Änderungen der Auftragsdaten, die nach Abschluss der Festpreisvereinbarung erfolgen, können eine Anpassung des Festpreises nach sich ziehen.
- Gestalterisch-künstlerische Änderungen, Korrekturwünsche und sonstige nachträgliche Änderungen müssen vom Auftraggeber gesondert vergütet werden. Dies gilt auch für funktionale Änderungen in der Programmierung, Anpassungen von Softwarecodes oder sonstige technische Modifikationen, die nachträglich vom Kunden gewünscht werden.
- Sonderleistungen, wie beispielsweise Korrekturläufe von digitalen Daten, werden nach Zeitaufwand entsprechend der Preisliste des Auftragnehmers gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für funktionale Änderungen in der Programmierung, Anpassungen von Softwarecodes oder sonstige technische Modifikationen, die nachträglich vom Auftraggeber gewünscht werden.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten für nachträgliche Änderungen und Sonderleistungen informieren und dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Die Durchführung der Änderungen erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu den angebotenen Konditionen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Durchführung von Änderungswünschen abzulehnen, wenn diese technisch nicht umsetzbar sind oder den ursprünglichen Projektumfang unverhältnismäßig erweitern würden.
- Sofern im Rahmen eines Projekts Korrekturläufe vorgesehen sind, wird die Anzahl der im Festpreis enthaltenen Korrekturläufe im Vertrag festgelegt. Weitere Korrekturläufe, die über die vereinbarte Anzahl hinausgehen, werden nach Zeitaufwand entsprechend der Preisliste des Auftragnehmers gesondert berechnet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungswünsche und Korrekturen in einer klaren und nachvollziehbaren Form zu kommunizieren, um eine effiziente und zielgerichtete Umsetzung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme von Änderungswünschen abzulehnen, wenn diese wesentliche Änderungen am ursprünglichen Konzept oder Design erfordern oder den vereinbarten Zeitrahmen und die Kosten erheblich überschreiten würden. In solchen Fällen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber Alternativen und mögliche Kompromisslösungen vorschlagen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Kommunikation seiner Änderungswünsche.
- Alle nachträglichen Änderungen und deren Auswirkungen auf den Festpreis und den Zeitplan des Projekts werden in einem schriftlichen Änderungsvertrag festgehalten, der von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 9 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 10 Schutzrechte
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
- Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder auf seiner Website eingebundenen Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Videos und Grafiken, keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten oder auf seiner Website eingebundenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Jugendschutzbestimmungen, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht, verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines solchen Verstoßes geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu informieren, wenn ihm Rechtsverstöße oder Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den Inhalten seiner Website bekannt werden. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsverstoß zu beheben und eine weitere Verletzung von Rechten Dritter zu verhindern.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Inhalte von der Website des Auftraggebers zu entfernen oder den Zugang zur Website zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen informieren.
§ 11 Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle und Unterbrechungen der Webhosting-Dienstleistungen, die auf Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in solchen Fällen so früh wie möglich über die Dauer und den Grund der Unterbrechung informieren.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Websites des Auftraggebers, unabhängig davon, ob diese Inhalte vom Auftragnehmer erstellt oder lediglich gehostet werden. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Inhalte seiner Website.
- Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 13 Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an das mit dem Auftragnehmer eng zusammenarbeitende Unternehmen Lumina Websolutions, Philipp Kruft, René Swaelusstraat 6, 1880 Kapelle-Op-Den-Bos, Belgien, welches regelmäßig in die Leistungserbringung eingebunden ist.
- Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.novacore.de/datenschutz .
§ 14 Widerrufsrecht
- Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Im Falle eines Widerrufs sind alle noch nicht erbrachten Leistungen zu stornieren. Bereits erbrachte und angefallene Leistungen, insbesondere im Bereich individueller Webentwicklung und Design, werden anteilig gemäß des bisherigen Aufwands abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 15 Europäische Streitbeilegung
- Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
- Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Internetagentur Novacore
Vers. 1.0 vom 30.10.2024